Räder · Rollen · Verkaufslager

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Gemäß der im "Produkthaftungsgesetz" definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte (§ 4 Prod-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten.

Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht. Technische Änderungen behalten wir uns vor.

1.0 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung
Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden.
Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekte genannt, die üblicherweise nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

Wohnbereich z. B. Sitzmöbel, Wohnmöbel

Dienstleistungsbereich
- allg. Dienstleistungsbereich z. B. Einkaufswagen, Büromaschinen
- Krankenhausbereich z. B. Krankenbetten

Industrieller Bereich
z. B. Transportgeräte mittlere und schwere Tragfähigkeit
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage:
a) Das Produkt muß an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.
b) Das Objekt muß an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben.
c) Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.
d) Lenkrollen müssen so montiert werden, daß ihre Schwenkachsen senkrecht stehen.
e) Bockrollen müssen so montiert werden, daß ihre Radachsen zueinander fluchten.
f) An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.

Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden.

Bei Verwendung im Temperaturbereich unter 5 Grad C und über 30 Grad C sind Produkte in Sonderausführungen zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.
Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Originalprodukte. Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen.


2.0 Fehlgebrauch
Ein Fehlgebrauch - d. h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen - liegt beispielsweise vor, wenn

2.1 die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen als die max. Tragfähigkeit im Katalog ausweist.
2.2 der Einsatz auf ungeeignetem, unebenem Boden erfolgt.
2.3 zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen.
2.4 ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird.
2.5 besonders aggressive Medien einwirken können.
2.6 unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen.
2.7 Fremdkörper in die Bandagen eindringen können.
2.8 die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit eingesetzt werden.
2.9 Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.


3.0 Produktleistung
Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unsere Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen.


4.0 Produktwartung
Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig
- durch Nachfetten von Lagerstellen
- durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen gewartet werden.

Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandteile enthalten. Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten.


5.0 Informations- und Instruktionspflichten
Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung:
- für den Handel und den Weiterverarbeiter:
Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformation

- für den Benutzer: Produkt- und Benutzerinformation.

Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen
- ist der Handel gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0 - 6.0) zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen.
- sind Verarbeiter gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0 - 6.0) zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller oder Handel anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben.


6.0 Produktdaten und Zeichnungen
Produktdaten und Zeichnungen beinhalten folgende Toleranzen:

Bauhöhen und Rad-Ø: +/- 2 mm
Ausladung: +/- 1 mm